<< zurück
Nur Deutschland betreffend
 


 
Anif, 30. Mai 2006
Anmerkung der Chirurgencheck-Redaktion
 

Per 1.1.2006 (Nachfrist 1.4.2006) wurde für Deutschland zum Schutz der Konsumenten ein Gesetz erlassen, welches den Ärzten u.a. die Präsentation von "Vorher/Nachher-Fotos" für Werbezwecke verbietet. Man begründet das unter anderem damit, dass solche Bilder "irreführend" seien.

Durch diesen gesetzlichen Informationsstopp werden jene Ärzte geschützt, welche am laufenden Band schlechte OP-Ergebnisse produzieren. Diese sind jetzt mit Ärzten, welche konstant gute und seriöse Ergebnisse erzielen, gleichgestellt. So gesehen bietet dieses Gesetz überhaupt keinerlei Schutz für den Konsumenten. Ganz im Gegenteil! Es besteht tatsächlich die große Gefahr, dass sich viele Patienten bei der Auswahl ihres Arztes irren werden.

Was Ärzte mit einer schlechten Ausbildung und mit wenig Routine produzieren, finden Sie auf unserer Website www.misslungene-Schoenheitsoperation.com


GEBEN SIE DEM ZUFALL KEINE CHANCE

Sollten Sie demnächst vorhaben, sich einem Eingriff bei einem Schönheitschirurgen zu unterziehen, so steht Ihnen das virtuelle Verlagswerk Beautyreport zur Verfügung. Für nur 10,- Euro finden Sie eine auführliche Berichterstattung zur momentanen Situation am Markt der Schönheitschirurgie. Weiters finden Sie nützliche Tipps und Top-Adressen von renomierten, hochqualifizierten und guten Ärzten aus der ganzen Welt.

 
hier geht es zu http://www.BeautyReport.at